28. November 2018 – Aus Sicherheitsgründen ist für die Silvesterveranstaltung ein Verbot von Glasflaschen, Gläsern, Bierkrügen und ähnlich zerbrechlichen Gegenständen ausgesprochen worden. Die städtische Abfallsatzung legt in §8 (3) fest:
„Bei Veranstaltungen, die auf Grundstücken oder Einrichtungen der Stadt durchgeführt
werden, dürfen Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren
Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden…“
Es obliegt nunmehr der Stadt Fürth als Veranstalter der Silvesterfeier, die ausschließliche Nutzung von umweltfreundlichem Mehrweggeschirr zu gewährleisten.
In Deutschland entstehen Unmengen Abfall durch Einweggeschirr und To‐Go‐Verpackungen. Die Tendenz ist weiter steigend. Diese Produkte werden mit hohem Energie‐ und Rohstoffeinsatz hergestellt und landen nach kurzen Gebrauch im Müll.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 6. Dezember 2018 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung legt dar, wie bei der Silvesterveranstaltung 2018/19 gewährleistet wird, dass nur Mehrweggeschirr verwendet wird. In Einklang mit der städtischen Abfallsatzung §8 (3) und entsprechend der Zusage in der Stadtratssitzung am 21.11.2018 (TOP 6) ist Einweggeschirr in Form von Plastiktellern, ‐bechern, ‐besteck, etc. verboten.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag UA – Mehrweggeschirr bei Fürther Silvesterveranstaltung
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