28. März 2019 – Ende 2018 wurde das sogenannte Teilhabechancengesetz verabschiedet (Sozialgesetzbuch 2 §16 i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Es hilft mit langfristiger Förderung über 5 Jahre, Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Leistungen sind für Menschen gedacht, die mindestens 6 Jahre Hartz-IV beziehen und länger als sieben Jahre nicht oder nur kurzzeitig regulär beschäftigt waren. Bis zu 5 Jahre lang übernimmt bei den Programmteilnehmer*innen der Staat ganz bzw. teilweise die Lohnzahlung. Die Betroffenen sollen durch das Programm Arbeitspraxis bekommen und so in der Zukunft für Arbeitgeber*innen interessanter sein. Bei Bewährung am Arbeitsplätz sind sicher auch in manchen Fällen dauerhafte Übernahmen möglich.
Eine große Chance für Menschen, für die es ohne die Förderung kaum noch Hoffnung auf den regulären Arbeitsmarkt gibt. Neben einer dauerhaften Integration am Arbeitsmarkt steht bei dem Programm aber vor allem auch die soziale Teilhabe im Vordergrund, die durch ein reguläres Gehalt ermöglicht wird.
Der Fördertopf ist auf vier Milliarden bis 2022 gedeckelt, 150.000 Menschen sollen deutschlandweit berücksichtigt werden. Auch möglichst viele Fürther*innen sollen in den Genuss dieser Förderung kommen
Zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 5. April 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g:
Die Verwaltung berichtet darüber, ob und wenn ja welche Maßnahmen in der Stadt und in der Stadtverwaltung angedacht sind, um die Partizipation von Langzeitarbeitslosen in Fürth am Maßnahmenpaket des neuen Teilhabechancengesetzes sicherzustellen.
Dieser Antrag als pdf-Datei:





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