25. September 2019 – In der Stadtratratssitzung vom 24.7.2019 wurde unter TOP 13 (Klimaschutzmanagement und integriertes Klimaschutzkonzept) der globale Klimanotstand anerkannt. Es wurde einstimmig beschlossen, auf kommunaler Ebene umfassende Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch der Verzicht auf Heizstrahler für Außengastronomie.
Denn diese Art des Aufheizens der Außenluft ist aus ökologischer Sicht unverantwortlich. Der entsprechende Verbrauch von fossilen Energien und die damit verbundene Freisetzung von Klimagasen widersprechen der Intention des Stadtratsbeschlusses.
In vielen Städten sind diese Heizstrahler in der Gastronomie auf städtischen Flächen schon lange nicht mehr zugelassen, so auch seit über 10 Jahren in Nürnberg.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 2. Oktober 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Stadt Fürth vergibt keine neuen Sondernutzungsgenehmigungen für öffentliche Flächen mehr an Gastronomie- oder andere Betriebe, wenn diese im Außenbereich Heizstrahler nutzen möchten.Laufende Genehmigungen werden nicht mehr verlängert, wenn die Heizstrahler nicht binnen einer festzulegenden Frist zurückgebaut sind.
Dieser Antrag als pdf-Datei:





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