7. April 2020 – Verschiedene Änderungen in der Geschäftsordnung des Stadtrats würden die Arbeitsmöglichkeiten für Mitglieder des Stadtrats organisatorisch verbessern.
- Ladungsfristen: Die derzeit festgelegten Ladungsfristen erschweren eine sachgerechte Bearbeitung durch die Stadträt*innen erheblich. Für die Vorbereitung der Sitzungen verbleibt lediglich eine Zeitspanne von 4-5 Tagen. Eine ausreichende Befassung mit den teilweise sehr umfangreichen Unterlagen und komplexen Sachverhalten ist daher nur sehr eingeschränkt möglich. Für eine verantwortungsvolle Vorbereitung der Sitzungen, die auch der Tragweite vieler Entscheidungen gerecht wird, ist ein längerer Bearbeitungszeitraum erforderlich. Die Sitzungsunterlagen sollten daher zukünftig 10 Werktage vor dem Sitzungstermin vorliegen.
Die Antragsfristen für die Fraktionen und Gruppen sowie einzelne Stadtratsmitglieder und berufsmäßige Stadträt*innen sind entsprechend anzupassen. Auch für Nachträge und Dringliche Anträge sind entsprechend geänderte Fristen festzulegen. - Protokoll: Üblicherweise werden Sitzungsprotokolle in der nächsten Sitzung desselben Gremiums veröffentlicht. Im Fall der Geschäftsordnungskommission führt dies allerdings zu einer jahrelangen Verzögerung. Eine Änderung der Protokollregel für die Geschäftsordnungskommission ist daher angezeigt.
- Akteneinsicht: In manchen Fällen ist es notwendig, dass Stadträt*innen sich über die Sitzungsunterlagen hinausgehend in die Materie einarbeiten. Zur Entlastung der Verwaltung, die sonst mit der Abarbeitung langer Fragenlisten beschäftigt würde, soll ein einheitliches Vorgehen für die Akteneinsicht festgelegt werden. Um das allgemeine Interesse der Fragestellungen zu sichern und um Missbrauch vorzubeugen, soll die Akteneinsicht auf Antrag gewährt werden, wenn mindestens 5 amtierende Stadträt*innen den entsprechenden Antrag unterzeichnet haben.
Zur Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 8. April 2020 stellen wir daher den folgenden Antrag auf verschiedene Änderungen, die die Arbeitsmöglichkeiten für Mitglieder des Stadtrats organisatorisch verbessern. Wegen der kurzen Vorlaufzeit ist es eine Option für die Behandlung des Antrags, in der Sitzung der Geschäftsordnungskommission Vorberatungen durchzuführen und die eigentlichen Beschlüsse im Ältestenrat am 20. April 2020 zu fassen.
A n t r a g :
1. Ladungsfristen: Die Ladungsfristen für den Stadtrat Fürth werden im Sinne einer sachgerechten Bearbeitung durch die Stadtratsmitglieder dahingehend geändert, dass die Sitzungsunterlagen den Stadträt*innen in der Regel 10 Werktage vor dem Sitzungstermin zur Bearbeitung vorliegen. Damit verbundene Antragsfristen sind entsprechend anzupassen.
2. Protokoll: Das Protokoll zur Sitzung der Geschäftsordnungskommission wird nicht erst zur nächsten Sitzung des Gremiums zur Verfügung gestellt, sondern in der folgenden Sitzung des Ältestenrats oder im Umlaufverfahren.
3. Akteneinsicht: Wenn 5 Stadträt*innen per Antrag weitergehenden Informationsbedarf zu einem bestimmten Thema anmelden, soll künftig Akteneinsicht gewährt werden. Die Einsichtnahme selbst muss nicht in der Gruppe durchgeführt werden, sondern kann durch Einzelne aus dem Kreis der Antragsteller*innen erfolgen.
Ergebnis: 1. Die Verlängerung der Ladefristen wurde abgelehnt und mit der nötigen Vorbereitungszeit begründet.
2. Die frühere Bereitstellung des Protokolls wurde zugesagt.
3. Es wurde auf die bestehenden Möglichkeiten verwiesen, mit dem Zusatz, falls weiterhin der Bedarf bestünde, könne man den Antrag noch einmal im Ältestenrat stellen.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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