Corona

Änderungsantrag: Ausgabenbegrenzende Maßnahmen zum Haushalt 2020

26. Mai 2020 – Nach den Plänen der Verwaltung soll der Haushalt 2020 um 14 Millionen Euro entlastet werden, um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Neben dem Verschieben von Baumaßnahmen sollen auch Budgetkürzungen und Einsparungen bei den Personalkosten diesen Betrag ergeben.

Im Bereich des Vermögenshaushalts ist es allerdings sinnvoll, frei gewordene bzw. frei werdende Kapazitäten von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben zu nutzen, um den städtischen Investitionsstau an passenden Stellen abzubauen und gleichzeitig ortsansässigen Unternehmen eine Konjunkturhilfe zu geben. Entsprechende Veränderungen durch die Corona-Krise sollen bei der Priorisierung der investiven Maßnahmen unbedingt berücksichtigt werden.

Wenn sich durch die Corona-Krise Möglichkeiten zur Durchführung überfälliger Maßnahmen beispielsweise in Schulen oder auch am Klinikum ergeben, sollen diese Chancen über das Einsparziel gestellt werden, da so auch kostenintensive Folgeschäden verzögerter Sanierungen verhindert werden können. Gerade für eine wachsende Stadt wie Fürth bietet ein antizyklisches Verhalten bei Investitionen viele Möglichkeiten, um nachhaltig Verbesserungen für die Bevölkerung zu erreichen.

Damit die Stadträt*innen nachvollziehen können, welche Maßnahmen der MIP von den geplanten Verschiebungen betroffen sind, soll dem Stadtrat eine entsprechende Liste zur Verfügung gestellt werden, die auch die Kriterien der Entscheidungen transparent macht.

Eine Kürzung bei den Personalkosten ist kontraproduktiv. Aus verschiedenen Referaten erreichen uns in den letzten Monaten alarmierende Berichte über ansteigende Überstunden und Krankmeldungen, viele Mitarbeiter*innen sind am Limit. Viele Bauprojekte können beispielsweise nicht umgesetzt werden, weil es an Mitarbeiter*innen im Bauamt fehlt. Auch bietet es ein erhebliches Konfliktpotenzial, wenn weiterhin entgegen ausdrücklicher Beschlusslage die veralteten Bebauungspläne mangels Personal nicht aktualisiert werden können.

Eine Wiederbesetzungssperre ist zwar monetär wirksam, auf lange Sicht jedoch geht Fachwissen verloren und die Gesamtkosten für die Folgen der Vakanz können höher ausfallen als die Personalkosten, die bei einer unmittelbaren Wiederbesetzung entstanden wären.

Zuletzt bestanden gewisse Schwierigkeiten, Stellen im Wettstreit mit privaten Unternehmen zu besetzen. Wenn die Krise den Zulauf auf die städtischen Stellen erhöht, sollte dieses genutzt werden können.

Die Bewältigung der Corona-Krise erfordert viel zusätzliche Denkarbeit und Umorganisieren, um an vielen Stellen den veränderten Vorgaben mit angepassten Abläufen und einem entsprechenden Mehraufwand gerecht zu werden. Falls es nicht gelingt, zusätzliche Mittel für den Haushalt 2020 zu generieren, soll notfalls auch über neue Kredite sichergestellt werden, dass es im Personalbereich  nicht zu Streichungen kommt, sondern sogar notwendige Stellen geschaffen werden – eine Art Arbeitsplatz-Konjunkturprogramm.

Derartige Investitionen zahlen sich langfristig aus und helfen, die Verwaltung auch in harten Zeiten handlungsfähig zu erhalten und so aufzustellen, dass sie auch künftigen Anforderungen gut gewachsen ist. Nachdem sich die stark kritisierte Servicequalität bei Stellen mit Bürgerkontakten wie beispielsweise Ausländeramt, KFZ-Behörde und Bürgeramt in den letzten Monaten durch mehr Personal endlich wieder verbessert hat, wäre es unklug, das Erreichte wegen kurzfristiger Sparziele wieder aufs Spiel zu setzen.

Für eine Verbesserung der städtischen Finanzlage könnten die Pläne des Bundesfinanzministers Olaf Scholz sorgen, der Presseberichten zufolge die Kommunen mit einem Milliardenpaket entlasten will. Die Bayerische Landesregierung unterstützt diese Pläne bislang nicht.

Die Stadt Fürth sollte sich daher sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für die wichtige Unterstützung der Kommunen einsetzen, um die kommunale Versorgung mit Mitteln aus Bund und Ländern zu erhöhen.

Zu TOP 2 („Ausgabenbegrenzende Maßnahmen zum Haushalt 2020, um Einnahmeausfällen durch die Corona-Krise entgegenzuwirken“) der Sitzung des Stadtrats am 27. Mai 2020 stellen wir daher folgenden

Ä n d e r u n g s a n t r a g :
1. Beim Verschieben von Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung von Sparzielen sollen Veränderungen durch die Corona-Krise wie z.B. frei gewordene Kapazitäten von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben berücksichtigt werden.
2. Den Stadträt*innen wird die Liste der geplanten investiven Verschiebungen in der MIP zur Verfügung gestellt – zusammen mit einer Erklärung, nach welchen Kriterien die Verschiebung der Maßnahmen erfolgt ist.
3. Auf die Einsparungen im Personalbereich wird verzichtet.
4. Die Stadt Fürth setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die Umsetzung des geplanten Corona-Rettungsschirms für die Kommunen ein.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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