12. Juni 2020 – Die Stadt Fürth hat das ehemalige „Waldheim Sonnenland“ an die WBG im Vertrauen darauf veräußert, dass ein sensibler Umgang mit der empfindlichen Lage unter der mittelbaren demokratischen Kontrolle des Stadtrats gewährleistet bleibt. Auch wenn bereits jetzt beantragte Baumfällungen von drohenden Eingriffen in den Baumbestand zeugen: Aktuell wird die bauliche Orientierung an bestehenden Baufeldern eingehalten, Bannwald und Landschaftsschutzgebiet werden nicht unmittelbar beeinträchtigt.
Wenn die Wohnungen erst einmal an Dritte veräußert sind, hat die WBG (und damit ja auch mittelbar die Stadt Fürth) keinerlei Einfluss mehr auf künftige Veränderungen und gibt die Hoheit über spätere Entwicklungen gestalterisch wie juristisch ein für alle Mal aus der Hand.
Alternativ zur Vermietung der Wohnungen kann eventuell eine Umwandlung in Erbbaurechte die wirtschaftliche Nutzung ermöglichen und dennoch das langfristige Grundstückseigentum der WBG sicherstellen. Hierzu wäre eine Zustimmungspflicht der WBG bei Erweiterungen der baulichen Nutzung im Erbbaurechtsvertrag zu verankern.
Hochriskant ist jedoch, dass die WBG die geplanten Wohnungen als Eigentumswohnungen veräußern möchte. Sollte der Gesetzgeber das Baurecht verändern oder künftige Eigentümer*innen auf dem Rechtsweg dessen Erweiterung erstreiten, so wären weitere Eingriffe in den Stadtwald wohl nur schwer zu verhindern. Rechtssicherheit kann es hier nur geben, wenn die WBG von einem Verkauf der Wohnungen absieht und diese dauerhaft hält – sei es als Mietwohnungen oder in Form von Erbbaurechten.
Zur Sitzung des WBG‐Aufsichtsrats am 19. Juni 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
1. Die im Projekt „Waldheim Sonnenland“ geplanten Wohnungen verbleiben im Eigentum der WBG.
2. Es wird die Möglichkeit geprüft, über Erbbaurecht das Grundstück und die Gebäude wirtschaftlich zu nutzen und dennoch dauerhaft den Grund zu halten.
Dieser Antrag als pdf-Datei:




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