21. Juli 2020 – Sieht man sich die bisherigen Corona-Hilfspakete an, so stellt man fest, dass einige Bereiche stark gefördert werden, andere dagegen schlecht weg kommen. Leider gehören auch Kunst- und Kulturschaffende zur zweiten Gruppe. Dies gilt für deutschland- und bayernweite Förderungen, aber auch für Fürth als Stadt. Erst vor vier Wochen hat der Stadtrat über die staatlichen Förderungen hinaus ein enormes Hilfspaket für die Fürther Wirtschaft verabschiedet. Für das 10-Punkte-Programm werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 355.000 Euro zur Verfügung gestellt, unter anderem auch 20.000 Euro für Kunstaktionen und Walking Acts Fürther Künstler*innen. Das ist gut und richtig. Aber darauf werden Bildende Künstler*innen nicht zugreifen können. Sie dürfen daher nicht mit dem Argument der schwierigen Haushaltslage vertröstet werden.
Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Etats für die Anschaffung von Kunstgegenständen können naturgemäß nur einige wenige Kunst- und Kulturschaffende unterstützt werden. Daher soll zusätzlich zum Etat für Kunstankäufe auch die Atelierförderung verankert werden, wie sie der Kulturausschuss am 2.7.2020 einstimmig beschlossen hat. Dadurch bekommen mehr Künstler*innen die Gelegenheit auf Fördermittel als durch die reine Anschaffung von Kunstgegenständen.
Vorbild für die unkomplizierte Abwicklung kann dabei die Atelierförderung der Stadt Nürnberg sein: https://www.nuernberg.de/internet/kulturreferat/atelierfoerderung.html.
Zu TOP 9 der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 22. Juli 2020 („Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden”) stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g a n t r a g :
Neben der einmaligen Erhöhung des Etats für die Anschaffung von Kunstgegenständen stellt die Stadt Bildenden Künstler*innen in Fürth eine Atelierhilfe von jährlich bis zu 15.000 € zur Verfügung – gemäß dem einstimmigen Beschluss des Kulturausschusses vom 2.7.2020.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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