2. Dezember 2020 – Beim Betrieb einer Kläranlage entsteht immer die Frage, was mit dem Klärschlamm geschehen soll. Ab dem Jahr 2029 muss Phosphor aus dem Klärschlamm verwertet werden. In einem Vortrag beim Fachforum Klärschlammbehandlung der IHK am 6.11.2020 wurde erwähnt, dass am Nürnberger Hafen eine Klärschlammverbrennung entstehen soll. Für die angepeilte Inbetriebnahme wurde das Jahr 2029 genannt. Von den Planer*innen dieses Vorhabens sei auch die Gründung eines entsprechenden Zweckverbands der Städte Nürnberg/ Fürth/ Erlangen/ Schwabach vorgesehen. Im Bau- und Werkausschuss soll daher frühzeitig zum Sachstand der entsprechenden Planungen berichtet werden.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 9. Dezember 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung erläutert, wie der Klärschlamm aus der Fürther Kläranlage aktuell entsorgt wird und welche Planungen es für die künftige Entsorgung gibt, vor allem auch im Hinblick auf die Anforderungen der neuen Klärschlammverordnung. Dabei soll auch berichtet werden, ob dazu schon Weichen gestellt wurden und ob die Stadt Fürth bereits in Abstimmungen zur geplanten Klärschlammverbrennung in Nürnberg einbezogen wurde.
Die Nutzung der bei der Verbrennung des Klärschlamms entstehenden Wärme zur Heizung oder Stromerzeugung wird seitens der GRÜNEN-Fraktion ausdrücklich angeregt.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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