22. Juli 2021 – Vor Kurzem hat die Leitung der Fürther Ausländerbehörde gewechselt.
Ebenfalls in letzter Zeit kam es zu einigen umstrittenen Abschiebungen, beispielsweise eines Schülers kurz vor dem Abschluss oder von Familien mit Kindern, die gut in Schulen integriert und teilweise in Deutschland geboren sind.
Dies erscheint nicht konform zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Ausländer*innen, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen oder durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und die gut integriert sind, soll durch das Gesetz ein rechtssicherer Aufenthalt mit Bleibeperspektive ermöglicht werden.
Es wurde wiederholt durch caritative Verbände berichtet, dass sich die Wartezeiten auf einzelne Dokumente wie z.B. die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes durch lange Wartezeiten in den entsprechenden Behörden stark verzögern. Das Fehlen einzelner Unterlagen birgt aber zum Teil massive Nachteile für die Betroffenen, da Sie z.B. keinen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag abschließen können oder keinen festen Wohnort für weitere erforderliche Unterlagen angeben können.
Bei der Diskussion über mehrere Einzelfälle umstrittener Abschiebungen kam es in zurückliegenden Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses wiederholt zu offenem Dissens in der Bewertung der juristischen Spielräume des Verwaltungshandelns und des politischen Willens beteiligter Akteur*innen. Deshalb erkennen wir die Notwendigkeit einer entsprechenden Aufbereitung der Verfahrensschritte durch das Rechtsreferat, etwa als kurzes Gutachten mit Schaubild. Darin sehen wir die notwendige Voraussetzung für eine politische Bewertung der strittigen Vorfälle. Ebenso wäre eine Stellungnahme des Sozialreferats wünschenswert.
Zur Klärung der Frage, ob die beiden zeitlich parallel aufgetretenen Sachverhalte Leitungswechsel und umstrittene Abschiebungen auch kausal zusammenhängen oder ob es andere Erklärungen für dieses in der Öffentlichkeit als ungerecht wahrgenommene Behördenhandeln gibt, erscheint ein Bericht der Ausländerbehörde unerlässlich.
Zur Sitzung des Finanz- und Veraltungsausschusses am 29. Juli 2021 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
1. Die Fürther Ausländerbehörde nimmt Stellung zu folgenden Fragen:
a) Wie legt die Fürther Ausländerbehörde das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung aus?
b) Wird vornehmlich wohlwollend den Asylsuchenden gegenüber gehandelt oder ist es Ziel der Behörde, diese Fälle so wenig zahlreich wie möglich zu halten?
c) Welche Vorgaben gibt es für die Einzelfallentscheidungen und wer gibt diese grobe Linie vor?
d) Worauf gründet sich das jeweilige Vorgehen?
e) Woran liegt es, dass in letzter Zeit einige in der Öffentlichkeit sehr umstrittene Entscheidungen getroffen wurden?
f)Wie viele Menschen wurden in Fürth abgeschoben, weil Ihnen formal gültige Unterlagen gefehlt haben, die einen weiteren Aufenthaltsstatus ermöglicht hätten?
2. Die Verwaltung stellt die Verfahrensschritte und kommunalen Entscheidungsspielräume in einem kurzen Gutachten dar und leitet eine Prüfung ein, ob bei den umstrittenen Fällen der letzten Zeit die Entscheidungen juristisch einwandfrei waren. Sie prüft auch etwaige Ermessensspielräume und Möglichkeiten der Stellungnahme gegenüber entscheidungsbefugten Instanzen – mit dem Ziel, dem mehrfach erklärten Willen des Stadtrats zu entsprechen.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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