21. Januar 2022 – Der Vorschlag der Verwaltung zum Sozialticket ist ein unterstützenswerter Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es zwei Problemfälle bei der aktuell vorgeschlagenen Lösung:
Insbesondere die Zielgruppe, die für das Sozialticket berechtigt ist, hat oft Schwierigkeiten, größere Summen – auch für ein günstiges Ticket – über einen längeren Zeitraum vorzustrecken, ehe dann in einem zweiten Schritt eine Rückerstattung erfolgt. Hinzu kommt die Problematik, dass vermutlich viele der Berechtigten über kein geeignetes Girokonto verfügen, so dass hier die Hilfestellung wohl für manche Personen ins Leere läuft. Des Weiteren erscheint der vorgeschlagene Weg sehr umständlich, da neben der Antragsstellung nun je nach Fahrzeit zusätzliche Tickets benötigt werden.
Dies lässt bei den aktuellen Tarifzonen eine gewisse Fehleranfälligkeit bei der Anwendung vermuten. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn mittelfristig die Sozialtickets – analog der Tickets in Nürnberg – von den berechtigten Personen ganz einfach am Ticketautomaten gegen Bargeld erworben werden können – idealerweise für 15 Euro im Tarifgebiet A Nürnberg-Fürth-Stein ohne zeitliche Einschränkungen. Letzteres würde der Lösung des Nürnberger Modells entsprechen.
Zu TOP 3 der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses sowie TOP 6 der Stadtratssitzung am 19. Januar 2022 stellen wir daher folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g:
Die Verwaltung prüft für das Tarifjahr 2023:
1) ob als Sozialticket ein ähnliches Modell wie in Nürnberg auch im Stadtgebiet Fürth umgesetzt werden kann, sodass auf aufwändige Vorzahlungen oder Rückerstattungen verzichtet werden kann.
2) welche Auswirkungen die Streichung der 9-Uhr-Beschränkung für den kommunalen Haushalt wie für die Auslastung der Linien hätte.
3) welche finanziellen Auswirkungen die Angleichung des Sozialtickets auf 15 Euro pro Monat (=Hartz-IV-Regelsatz für Mobilität) für das Tarifgebiet A Nürnberg-Fürth-Stein hätte?
Ergebnis:
Das Rf. IV (Soziales, Jugend und Kultur) sichert die Überprüfung der Praktikabilität der Umsetzung, sowie der Resonanz (Steigerung der Attraktivität) zu. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss bzw. der Sozialbeirat wird entsprechend informiert werden.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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