13. Februar 2020 – Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion hat Hinweise erhalten, dass sich die Handlungsweise der infra in Bezug auf das Mahnwesen und Strom- und Gassperrungen geändert hätte.
Verfahrenskosten für Mahnungen, die Stromsperrung und den Wiederanschluss übersteigen oftmals schnell die eigentliche unbezahlte Strom- oder Gasrechnung und erreichen eine Höhe, die gerade finanziell benachteiligte Kund*innen nicht in einer Einmalzahlung leisten können.
Daher gibt es die jahrelange Praxis, in solchen Fällen Ratenzahlung zu gestatten, um Strom- und Gassperrungen zu vermeiden. Als städtische Tochtergesellschaft sollte die infra auch weiterhin dieser sozialen Verantwortung gerecht werden.
Zur Sitzung des infra-Aufsichtsrats am 20. Februar 2020 stellen wir daher folgenden
Die infra legt ihre Sicht zur aktuellen Handlungsweise bei Zahlungsrückständen von Strom- und Gasrechnungen dar und erläutert ihr Vorgehen hinsichtlich Mahnverfahren, Möglichkeiten der Ratenzahlung und tatsächlicher Strom- bzw. Gassperrungen.
Dargelegt wird auch Art und Umfang der Zusammenarbeit mit dem Sozialamt und dem Job-Center.Dabei wird auch eine Einschätzung abgegeben, ob sich diese Prozesse in letzter Zeit signifikant geändert haben.
Ergebnis: Die Sitzung der infra-Aufsichtsräte ist nicht öffentlich.
Dieser Antrag als pdf-Datei:





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