Infra

Vertragliche Regelungen bzgl. der Ersatzteillieferung von Rolltreppen + Aufzügen

Seit über zwei Monaten ist die Rolltreppe am Klinikum außer Betrieb. Seit diesem Zeitpunkt wartet die infra fürth verkehr auf die Lieferung des Ersatzteiles durch den Hersteller. Der Ausfall der Rolltreppe ist für zahlreiche Fahrgäste eine erhebliche Belastung. Um diese lange Wartezeit nachvollziehen zu können stellen wir zur Sitzung des Aufsichtsrates der infra fürth verkehr gmbh am 8. Oktober 2015 folgende

A n f r a g e :

Die infra fürth verkehr berichtet über die vertraglichen Regelungen bei der Lieferung von Ersatzteilen für Rolltreppen und Aufzügen durch den Hersteller, insbesondere über die zeitlichen Vorgaben und Lieferfristen. Gibt es hierzu vertragliche Regelungen in den bestehenden Verträgen bzw. gibt es die Möglichkeit beim Abschluß neuer Verträge diesbezüglich verbindliche Fristen aufzunehmen?

Anfrage infra AR 08.10.2015: Vertragliche Regelungen bzgl. der Ersatzteillieferung von Rolltreppen und Aufzügen

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