7. Juli 2017 – Die Stadt hat das Areal an der Wolfsgrubermühle gekauft. Auf Basis der getroffenen Entscheidung muss nun überlegt werden, was auf dem Grundstück passieren soll, finden die Fürther GRÜNENStadträt* innen: „Wir wollen uns konstruktiv am Gestaltungsprozess beteiligen und haben verschiedene Ideen, wie das unbebaute Grundstück und die vorhandene Wolfsgrubermühle genutzt werden könnten. Wir wollen eine ergebnisoffene Diskussion anstoßen, um für die Stadt Fürth und ihre Bürger*innen die bestmögliche Lösung zu finden.“
Im Stadtrat hat die GRÜNEN-Fraktion gegen den Kauf des Grundstücks zu den angekündigten Konditionen gestimmt: „Wir waren aber zu keiner Zeit gegen den Erwerb des Grundstücks. Allerdings hatten wir den Eindruck, dass der Preis sehr in die Höhe getrieben wurde und fanden es insbesondere falsch, dass die Stadt die durch das Altlastengutachten belegten sehr hohen Kosten von über einer Million Euro für die Altlastensanierung des gesamten Geländes in voller Höhe übernehmen wird, obwohl dies mit dem Verkäufer ursprünglich anders vereinbart war.“ (Siehe Pressemeldung vom 28. April 2017)
Schon im Dezember 2016 hatten die GRÜNEN-Stadträt*innen die getrennte Abstimmung von Grundstückskauf und der Entscheidung über Altbausanierung oder Neubau des Schliemann-Gymnasiums beantragt. Sie befürchteten, dass bei einer verfrühten Festlegung auf nur eine Variante die Chance vergeben würde, nach Kenntnis aller Rahmenbedingungen die beste Entscheidung für die Nutzung des unbebauten Grundstücks zu treffen.
Dieser Antrag wurde damals angenommen und umgesetzt. Auch wenn einzelne Stadträte das nun gerne anders kommunizieren und somit einen falschen Eindruck erwecken wollen: Eine endgültige Entscheidung über Altbausanierung oder Neubau des Schliemann-Gymnasiums ist noch nicht gefallen. Einen gültigen Beschluss des Stadtrats gibt es nur für den Kauf des Grundstücks. Der Verwendungszweck wurde darin nicht festgelegt. „Der Stadtrat hat einen ergebnisoffenen Beschluss gefasst und sich explizit nicht auf eine Variante festlegt. Dies kann man nicht ignorieren und anschließend ausschließlich an der Verwirklichung einer Variante arbeiten“, finden die GRÜNENStadrät*innen.
Optionen für einen Neubau auf dem Grundstück
Daher stellt die Stadtratsfraktion verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück zur Diskussion.
Eine Möglichkeit wäre beispielsweise ein städtischer Neubau für ein weiteres Rathaus, in den Bürgeramt, Versicherungsamt, Ordnungsamt, Stadtkasse und die Kämmerei einziehen könnten. Diese Ämter mit teilweise viel Publikumsverkehr sind jetzt im abgelegenen Ämtergebäude Süd untergebracht. Ein Umzug in einen Neubau neben dem Sozialrathaus hätte viele Vorteile für Bürger*innen und städtische Angestellte: von Innenstadtnähe und kurzen Wegen über effizientere Zusammenarbeit einzelner Ämter bis hin zur Mietersparnis und würde alle Dienststellen im Rathaus, Techn. Rathaus, Wirtschaftsrathaus, Sozialrathaus und dem Neubau an einem Standort konzentrieren.
Die Variante, einen Schulneubau auf dem Gelände zu errichten, wird zwar intensiv diskutiert, aber es gibt keinen Stadtratsbeschluss oder anderweitige verbindliche Vorfestlegungen, dass dies ein Neubau für das Schliemann-Gymnasium sein wird. Doch wenn das Gelände grundsätzlich für den Schulbau geeignet ist, wäre es auch ein möglicher Standort für einen Neubau der Staatlichen Berufsschule II (Ludwig-Erhard-Schule).
Diese drei Varianten sollten offen mit den jeweils möglichen Alternativen verglichen und diskutiert werden.
Nutzung des bestehenden Mühlengebäudes
Bei den Denkansätzen der GRÜNEN geht es nicht nur um die Freiflächen auf dem Grundstück neben dem Sozialrathaus. Auch das Bestandsgebäude, die ehemalige Mühle, wurde von der Stadt erworben und muss nun einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
Projekte wie die „Spiegelfabrik“ und „Anders Wohnen“ zeigen, dass die Stadt Fürth bereits neue Wohnformen wie Baugenossenschaften, generationenübergreifende Wohnprojekte und ähnliches fördert. Die Gelegenheiten dazu sind allerdings rar. Mit dem Erwerb des Wolfsgruber-Areals hat die Stadt Fürth nun erneut die Chance, bezahlbare, gemeinschaftliche, soziale, ökologische und integrative Wohnformen zu unterstützen, indem sie das Mühlengebäude im Rahmen einer „Konzeptvergabe“ möglichen Interessent*innen zum Kauf anbietet. Auch Oberbürgermeister Thomas Jung lobte kürzlich das Konzept der Spiegelfabrik als „unkonventionell, innovativ, zukunftsfähig und ein Vorzeigeprojekt für die Stadtentwicklung“ (siehe Pressemeldung auf der Homepage der Stadt Fürth, 3. Absatz).
Mit einem Antrag zum Wirtschafts- und Grundstücksausschuss am 24. Juli 2017 wollen die GRÜNEN-Stadträt*innen erreichen, dass das Bestandsgebäude der Wolfsgrubermühle für Baugenossenschaften oder andere innovative und zukunftsfähige Wohnprojekte ausgeschrieben wird. „Wir hoffen, dass auch für dieses Gebäude ein ähnlich spannendes Konzept wie für die Spiegelfabrik eingereicht wird“, so die GRÜNEN-Stadträt*innen.
• GRÜNEN-Stadträt*innen arbeiten konstruktiv an der optimalen Lösung für das Wolfsgruberareal (Freifläche + Bestandsgebäude).
• Verschiedene Vorschläge für die unbebaute Fläche neben dem Sozialrathaus: z.B. innenstadtnaher Umzug des Ämtergebäudes Süd, Ansiedlung der Berufsschule II oder Neubau des Schliemann-Gymnasiums.
• Das Bestandsgebäude der Wolfsgrubermühle sollte durch neue Wohnformen wie Baugenossenschaften oder generationenübergreifende Wohnprojekte genutzt werden.
Diese Pressemeldung als pdf-Datei: PM – GRÜNEN-StadträtInnen erwarten offene Diskussion über die Nutzung des Wolfsgruberareals
Der Antrag zum Wirtschafts- und Grundstücksausschuss am 24. Juli 2017: Antrag WGA – Weiterverkauf Bestandsgebäude Wolfsgrubermühle im Rahmen einer Konzeptvergabe





Neuste Artikel
Frauen KOmmunalpolitik Kommunalwahl 2026 Stadtrat Stadtratswahl
Neue Frauen in der Fraktion
energiepolitik Klima KOmmunalpolitik Kommunalwahl Soziales Stadtrat Stadtratswahl Wahl
Vereidigung von drei neuen GRÜNEN-Stadträtinnen in Fürth
8. Mai 2025 – Drei neue GRÜNEN-Stadträtinnen wurden in der konstituierenden Sitzung des Fürther Stadtrats am 6. Mai 2026 vereidigt. Johanna Barber, Katrin Grünbaum und Dr. Kristin Hecker ergänzen die erfahrene Stadträtin Sabine Weber-Thumulla und ihre Kollegen Felix Geismann, Kamran Salimi und Harald Riedel. In einer internen Sitzung hatte die neue Fraktion im Vorfeld Kamran…
KOmmunalpolitik Kommunikation Stadtrat Teilhabe Transparenz
Antrag: Erlass der Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat
6. Mai 2026 – In der Synopse zu den geplanten Änderungen der Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat ist zu erkennen, dass zwei größere (Teil-)Sätze hinzugefügt werden sollen. Gemäß Satz 1 ist bislang für Bild- und Tonaufzeichnungen aller Art die Genehmigung der oder des Vorsitzenden und des Stadtrats oder des betreffenden Ausschusses nötig. Die vorgeschlagene Ergänzung…
Ähnliche Artikel
Baden | Bauen | Freibad | Freizeit | Hallenbad | Scherbsgraben | Schule | Schulen | Sommerbad | Sport | Sportverein | Vereine
Antrag: Vermeidung der Sommerbad-Schließung während der Bauzeit des neuen Hallenbads
ERGEBNIS: Die infra wird sich bemühen, die Bauarbeiten so zu planen, dass die notwendigen Schließzeiten auf ein Minimum reduziert werden. 22. April 2026 – In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 16.04.2026 wurde der Planungsstand für das neue Hallenbad am Scherbsgraben vorgestellt. Wie während der Sitzung deutlich wurde, sind „Einnahmenausfälle…
Einkaufen | Fußgängerzone | Innenstadt | Kultur | kulturelle Vielfalt | Musik | Soziales
Antrag: Mehr Qualität in der Fürther Straßenmusik
ERGEBNIS: Der Antrag fand viel Zuspruch, die aktuellen Regelungen sollen nun in der Referentenrunde überprüft werden. 16. April 2026 – Gerade im Sommer halten sich auch in Fürth die Leute gerne draußen auf der Straße und in einer attraktiven Innenstadt auf. Gute Straßenmusik verstärkt dieses sommerlich-leichte Lebensgefühl und steigert die Aufenthaltsqualität der Fürther Fußgängerzone, hat…
Kinder | Schule | Verkehr | Verkehrssicherheit | Wohnen
Antrag: Mehr Verkehrssicherheit in der Sacker Hauptstraße und der Blütenstraße
6. März 2026 – An der Sacker Hauptstraße und der Blütenstraße sowie in den anliegenden Wohngebieten gilt Tempo 30; für LKW ist die Durchfahrt verboten (Verkehrszeichen 253 mit dem Zusatz „Anlieger frei“). Dennoch wurde an die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN herangetragen, dass schnell fahrende Fahrzeuge, zunehmend auch LKWs, die Verkehrssicherheit in der Siedlung beeinträchtigen….