31. Januar 2019 – In der Abfallsatzung der Stadt Fürth regelt §8 Abs.3, dass bei Veranstaltungen auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden dürfen, insbesondere auch auf Verkehrsflächen, die im Eigentum der Stadt stehen.
Trotz dieser sehr klaren Vorgabe, die auch bei der Überarbeitung der Satzung im Jahr 2018 bestätigt wurde, und entsprechender Zusagen im Vorfeld wurden bei der städtischen Silvesterveranstaltung fast ausschließlich Einwegbecher verwendet. Das Resultat waren große Mengen von vermeidbarem Verpackungsmüll. Schlimm genug, dass die Vorgaben der Abfallsatzung nicht eingehalten wurden, doch in diesem Fall trat die Stadt sogar als Veranstalter auf und wurde ihrer Vorbildrolle nicht im Geringsten gerecht.
Es ist daher dringend zu prüfen, warum es zu dieser Entwicklung kam, um daraus Handlungsdirektiven für die Zukunft abzuleiten.
Zur Sitzung des Umweltausschusses am 7. Februar 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
1. Die Verwaltung erörtert, warum trotz anderslautender Vorgaben bei der städtischen Silvesterfeier Einweg-Geschirr anstelle von Mehrweg-Geschirr benutzt wurde.
2. Die Verwaltung legt dar, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit bei zukünftigen Großveranstaltungen der Stadt und bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen (Fürth Festival, Grafflmarkt etc.) der Umstieg auf Mehrwegbehältnisse gelingt und so die Einhaltung der Abfallsatzung sichergestellt wird.
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