14. März 2017 – Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 27. März 2017 stellen wir folgenden
A n t r a g :
Die verwirrende und sich widersprechende Markierungs- bzw. Beschilderungssituation für den Radverkehr in der Herrnstraße wird überprüft und eindeutig gestaltet. Im Einzelnen bedeutet dies:
1 Herrnstraße in östlicher Richtung auf Höhe Stresemannplatz![]()
Die Bodenmarkierungen „Schutzstreifen“ auf der Fahrbahn und das Schild getrennter Fuß- und Radweg (Zeichen 241 ) aus der Zeit vor Erstellung des Schutzstreifens widersprechen sich und sind in dieser Kombination nicht zulässig.
Die Bodenmarkierungen im Kreuzungsbereich und auf dem Gehweg zwischen Sonnenstr. und Stresemannplatz werden überprüft. Die Beschilderung wird angepasst.
2+3 Herrnstraße in östlicher Richtung zw. Sonnen- und Waldstr.
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Der Radweg ist ausweislich des Schildes an der Einmündung Sonnenstraße (Zeichen 241) ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Angesichts seiner viel zu geringen Breite und des abrupten Endes vor dem Gebäude Waldstraße 10 sind Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr vorprogrammiert.
Die Verwaltung erläutert, welche Pläne bestehen, diese Gefahrenstelle zu beseitigen.
4 Herrnstraße in westlicher Richtung ab Kreuzung Sonnenstr.
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Bis zur Kreuzung Sonnenstraße handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg auf dem Gehweg. Vor über 2 Jahren wurde der Schutzstreifen auf der Straße angelegt, allerdings wurde die hinführende Markierung nicht geändert, weshalb die Wegeführung für den Radverkehr nicht eindeutig ist.
Die Bodenmarkierung im Kreuzungsbereich und die Beschilderung wird überprüft.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag VA – Beschilderung und Markierung der Radverkehrsführung in der Herrenstraße überprüfen und anpassen






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