Energie

Klimaschutzfahrplan – Energiestandard beim Verkauf von Grundstücken einfordern

Die Stadt Fürth kann nach Aussage der Verwaltung im Rahmen von Bebauungsplänen keinen erhöhten Energiestandard für die zukünftigen Gebäude festlegen, z.B. den Passivhausstandard oder über die gültige EnEV hinausgehende Auflagen. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Einhaltung von erhöhten Energiestandards im Rahmen privatrechtlicher Vereinbarungen einzufordern, z.B. beim Verkauf von städtischen Grundstücken – wir fordern dies mit einem Antrag zum Bauausschuss für das Gelände des ASV Fürth West, Bebauungsplan Nr. 352 a.

Änderungsantrag BWA TOP 3 Energiestandard ASV Fürth West

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