4. März 2021 – In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit vom 19. November 2020 wurden allgemeine Informationen zur Arbeit der Hebammenkoordinationsstelle und damit zur Verwendung der Fördermittel aus dem Förderprogramm Geburtshilfe in Bayern gegeben, was von der GRÜNEN-Stadtratsfraktion im Juli 2020 beantragt worden war.
Zur Ausschusssitzung am 21.01.21 stellten die GRÜNEN-Stadträt*innen einige weitergehende Fragen, die es ermöglichen, die Verwendung der Fördermittel besser zu beurteilen und gegebenenfalls auch Anpassungen vorzunehmen.
Im Ausschuss erfolgten abermals eher allgemeine Ausführungen, die konkrete Beantwortung der Fragen steht also weiter aus. Die in der Sitzung per Projektor gezeigten Diagramme waren nur schwer lesbar, weshalb ein nachträgliches Einstellen zu den Sitzungsunterlagen zugesagt wurde. Auch das ist zwischenzeitlich nicht erfolgt.
Spätestens zur Sitzung am 11. März sollen die Fragen nun schriftlich beantwortet werden. Bei einem weiteren Verschieben bis zur nächsten Sitzung im Juli wäre seit dem ursprünglichen Antrag mehr als ein Jahr vergangen, was dem überschaubaren Umfang und Aufwand der Beantwortung in keiner Hinsicht angemessen ist.
Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 11. März 2021 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Hebammenkoordinationsstelle beantwortet folgende Fragen zu ihrer bisherigen Arbeit:
1. Akute Versorgung /Versorgung für die zukünftig anstehende Geburt
1.1. Wie viele werdende Eltern haben
-akut keine Hebamme gefunden und sind vermittelt worden bzw. mussten abgewiesen werden?
-frühzeitig angefragt für eine Begleitung (ca. 4-6 Monate vor errechnetem Termin) und sind vermittelt worden bzw. mussten vorausschauend schon zu diesem Zeitpunkt abgewiesen werden?
– eine Begleitung zugesagt bekommen?
– angefragt für eine außerklinische Geburtsbegleitung? Wie werden solche Anfragen bearbeitet oder weitergeleitet?
– angefragt für eine Begleitung in der Schwangerschaft (Vorsorgeuntersuchungen in Anlehnung an die Mutterschaftsrichtlinien)
1.2. Wie viele Eltern können akut in der Hebammensprechstunde aufgenommen werden, wie viele errechnete Termine können pro Monat vermittelt werden?
2. Förderung der Ausbildung
2.1. Welche Hebammen bekommen einen Zuschuss für die Externatsbegleitung von Schüler*innen oder Student*innen?
2.2 Wie erfahren neue Hebammen in Fürth von diesem Zuschuss und den Möglichkeiten der Koordinierungsstelle?
2.3. Wie viele Hebammen sind an die Koordinierungsstelle gebunden? Welche vertraglichen Bindungen gehen sie ein?
2.4. Wo werden Fortbildungen in Fürth ausgeschrieben, wenn diese über die Koordinierungsstelle organisiert werden?
3. Ausblicke zur Verwendung der Fördermittel aus dem Geburtshilfe-Förderprogramm des Freistaats Bayern in Fürth: Welche künftigen Maßnahmen und oder Projekte sind in diesem Bereich zukünftig geplant (z.B. Online-Tools, direkte Zuzahlung für Wochenbettbesuche)?
Dieser Antrag als pdf-Datei:




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