„Wasser ist Menschenrecht – Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen in öffentlicher Hand bleiben“ – so lautet der Antrag der Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung am 20. Februar 2013. In dem Antrag fordern wir, dass sich der Fürther Stadtrat nachdrücklich gegen die Planungen der Europäischen Union ausspricht, das öffentliche Vergabewesen für den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserreinigung in die Liberalisierungsagenda aufzunehmen. Die Wasser- und Abwasserwirtschaft darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen. Wir fordern die Europäische Union stattdessen auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Das Recht auf Wasser und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft gehen vor Marktinteressen.
Hintergrund unseres Antrages: die Europäische Union plant, das öffentliche Vergabewesen für die Wasserversorgung und Abwasserreinigung europaweit für private Unternehmen zu öffnen. Schon bald soll darüber entschieden werden, ob Ausschreibungen europaweit für Privatunternehmen geöffnet werden müssen. Dieses Vorhaben widerspricht dem Grundgedanken der kommunalen Daseinsvorsorge. Das Recht auf Wasser sowie das Recht auf sanitäre Grundversorgung sind Menschenrechte entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen. Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in kommunaler Hand ist das auch dauerhaft möglich.
Antrag StR – Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen in öffentlicher Hand bleiben





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