Die Stadtratsfrakton hat zur Sitzung des Stadtrates am 25. Februar 2015 einen Bericht der Verwaltung über die Handhabung der Residenzpflicht seit den Änderungen vom 01.01.2015 beantragt.
A n t r a g :
Der Bundestag hat am 04.12.2014 dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (Rechtsstellungsverbesserungsgesetz) zugestimmt. Seit dem 01.01.2015 sind diese neue Regelungen zur Residenzpflicht von Flüchtlingen anzuwenden. Wir beantragen einen Bericht der Verwaltung über die Handhabung der Residenzpflicht seit den Änderungen vom 01.01.2015.
B e g r ü n d u n g :
Auszug aus einer Veröffentlichung des Deutschen Städte- und Gemeindebund (DstGB):
Die Residenzpflicht entfällt grundsätzlich nach drei Monaten und wird durch die Wohnsitzauflage ersetzt. Die Flüchtlinge können sich dann also im gesamten Bundesgebiet bewegen. Sozialleistungen werden zunächst nur an dem in der Auflage festgelegten Wohnort bezogen. Damit soll die Belastung zwischen den Kommunen gerecht verteilt werden. Für alle, die ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern, entfällt die Wohnsitzauflage. Die Flüchtlinge können damit bundesweit eine Arbeit aufnehmen.
Antrag StR – Residenzpflicht – Umsetzung des Rechtsstellungsverbesserungsgesetzes
Ratsinformationssystem der Stadt Fürth: Vorlage der Stadtverwaltung zum Antrag





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