Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Opposition müssen gestärkt werden: Nach der Kommunalwahl müssen sich nun alle politischen Kräfte in Fürth auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Stadtrat konzentrieren – insbesondere im Hinblick auf die absolute Mehrheit der SPD und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Opposition. In diese Richtung zielen die Anträge der GRÜNEN Stadtratsfraktion zu Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrats.
Finanzierungsvorschlag berücksichtigt auch EinzelstadträtInnen und Gruppen
Einiges wird sich im Stadtrat nach der Kommunalwahl ändern: Neben den GRÜNEN konnten auch Linke und Freie Wähler hinzugewinnen, die nun mit je zwei StadträtInnen vertreten sind. „Vor diesem Hintergrund können wir nicht mehr beim Finanzierungskompromiss vom Dezember 2013 bleiben“, meint Fraktionsvorsitzende Brigitte Dittrich. Der damalige Beschluss über die finanzielle Unterstützung für StadträtInnen hatte vorgesehen, die Gelder allein auf die Fraktionen zu verteilen, wobei 70% der Gelder in Abhängigkeit von der Fraktionsstärke vergeben würden.
Die GRÜNE Stadtratsfraktion beantragt deshalb ein neues Finanzierungskonzept. Es sieht vor, die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel an alle Stadträtinnen und Stadträte zu verteilen – egal, ob sie einer Fraktion angehören oder nicht. Damit werden auch die für Einzelstadträte und Gruppen anfallenden Ausgaben berücksichtigt.
Darüber hinaus haben Fraktionen aber zusätzliche Kosten zu tragen – etwa Mieten für ein eigenes Büro oder die Personalkosten von Angestellten. Auch dies wird im GRÜNEN Konzept berücksichtigt: Der Sockelanteil, der auf alle Fraktionen aufgeteilt wird, liegt bei der Hälfte des Gesamtbudgets. Dass ein substantieller Sockelanteil, der für alle Fraktionen gleich hoch ist, gegeben sein muss, hat schon 2012 das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. In einem Urteil, auf das die GRÜNEN-Fraktion in ihrem Antrag verweist, nahm das Gericht an, dass „wenigstens drei Viertel des personellen Aufwandes für die Fraktionsgeschäftsführung für kleine wie für große Fraktionen gleichermaßen anfallen.“ Mit anderen Worten: MitarbeiterInnen müssen bezahlt werden, egal ob man nun 28 Fraktionsmitglieder hat oder nur sechs. „Ein Sockelanteil von 50% wird dem Gerichtsurteil eher gerecht als der bisherige von 30%“, so die Fraktionsvorsitzende Brigitte Dittrich.
Längere Antragsfristen und Bearbeitungszeiten sind für eine sorgfältige Vorbereitung der Sitzungen zwingend erforderlich
Weiterhin beantragen die GRÜNEN StadträtInnen, die Fristen für Anträge zu verlängern: „Alle Beteiligten müssen die Chance haben, sich in die Themen und Sitzungsunterlagen einzuarbeiten, über die sie entscheiden sollen“, fordert Brigitte Dittrich. Zehn Werktage hält die GRÜNEN-Fraktion hier für angemessen.
Bisher liegt die Zeit für die Vorbereitung der Sitzungen lediglich bei 4 – 5 Tagen. Diese kurze Zeit reiche nicht aus, um sich mit den „teilweise sehr umfangreichen Unterlagen und komplexen Sachverhalten“ auseinander zu setzen, heißt es in der Begründung zum entsprechenden Antrag an die Geschäftsordnungskommission des Stadtrats. Der Zeitdruck bei wichtigen Entscheidungen werde „der Tragweite und Verantwortung der Entscheidungen der StadträtInnen nicht gerecht“.
Antrag GO-Kommission – Anpassung § 31 GO Anmeldungen, Anträge
Antrag StR – Änderungsantrag StR 07-05-2014 – TOP 4 – Erlass und Änderung der Hauptsatzung
Stadtratsmitglieder im Behindertenrat und Seniorenrat
Um die Behinderten- und Seniorenräte zu stärken und die Zusammenarbeit mit dem Stadtrat zu verbessern, beantragen die GRÜNEN StadträtInnen außerdem, dass aus den drei Fraktionen des Stadtrats jeweils 1 Mitglied in diese Räte delegiert wird. „Die Vorgehensweise hat sich im Integrationsbeirat bewährt. Dort klappt die Zusammenarbeit sehr gut und dies wollen wir nun auf den Seniorenrat und den Behindertenrat übertragen“, erklärt Fraktionsvorsitzende Brigitte Dittrich. Der Antrag wurde zur weiteren Behandlung in den Beirat für Sozialangelegenheiten verwiesen.
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