29. September 2019 – Dem Fußverkehr kommt bei der ökologischen Verkehrswende eine sehr bedeutende Rolle zu. Fußverkehr ist sehr stadtverträglich, benötigt wenig Platz, verursacht weder Lärm noch klimaschädliche bzw. schadstoffhaltige Abgase und stellt im Gegensatz zu den anderen Verkehrsmitteln für andere Verkehrsteilnehmer*innen keine Gefahr da. Zudem ist er ein unverzichtbares Bindeglied zwischen allen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus hat der Fußverkehr durch die körperliche Aktivität eine positive Auswirkung auf die Gesundheit.
Wegen all dieser wichtigen Argumente war die GRÜNEN-Stadtratsfraktion der Meinung, dass es in der Stadt Fürth analog zu anderen Beauftragten wie z.B. für den Innenstadthandel oder den Radverkehr eine*n Beauftragte*n für den Fußverkehr braucht.
Der entsprechende Antrag wurde zur Sitzung des Bau- und Werkausschuss am 9. Oktober 2019 gestellt. Mit Erfolg! Die Stadt Fürth wird eine*n städtische*n Beauftragte*n für den Fußverkehr ernennen, und die Stelle mit einem Budget von 50.000 Euro pro Jahr für kleinere bauliche Maßnahmen ausstatten.





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