24 . Februar 2021 – Das städtische Alten- und Pflegeheim nimmt eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge der Stadt Fürth ein. Die Kommune sichert mit ihrem direkten Engagement mäßigenden Einfluss auf ein Element sozialer Fürsorge der Stadtgesellschaft, das großem Privatisierungs- und Gewinnmaximierungsdruck unterliegt.
Doch seit einiger Zeit häufen sich die negativen Schlagzeilen zum Städtischen Altenpflegeheim: Fachkräftemangel und personelle Engpässe, ein seit Jahren bekanntes hohes finanzielles Defizit, steigende (Pacht-)Kosten, ein schlechter baulicher Zustand des Gebäudes. Die Pandemie verschärft zusätzlich die Situation für die Bewohner*innen und Beschäftigten.
In der kommenden Stadtratssitzung am 25. Februar 2021 soll der Stadtrat nun bereits verbindlich die Absicht erklären, die Betriebsträgerschaft des Städtischen Altenpflegeheims an einen Wohlfahrtsverband oder an das Klinikum Fürth abzugeben – ohne auch nur einmal inhaltlich über Perspektiven und Möglichkeiten des Altenheims diskutiert zu haben. „Für diesen Beschluss ist es viel zu früh“, finden die GRÜNEN-Stadträt*innen. „Bevor eine solch weitreichende Entscheidung getroffen werden kann, muss man alle Optionen vernünftig ausleuchten und offen besprechen – wie wir es mehrfach beantragt haben.“
Die Betriebsorganisation der Einrichtung bedarf ebenso einer kritischen Überprüfung wie die zeitnahe bauliche Ertüchtigung zwingend erfolgen muss, um die Aufenthalts- und Lebensqualität in der Einrichtung für Bewohner*innen und die Arbeitsplatz-Attraktivität für die Beschäftigten zu erhöhen.
In der Januar-Stadtratssitzung gab es auf einen GRÜNEN-Antrag hin einen groben Sachstandsbericht der Verwaltung. Doch lösungsorientierte Beratungen des Stadtrats, die vor allem auch die Option der Weiterführung durch die Stadt beinhalteten, fanden weder in der Sitzung noch außerhalb statt. Auch ein bereits bestehendes aktuelles Gutachten über die wirtschaftliche Situation des Altenheims, das der Stadtspitze vorliegt, wurde dem Stadtrat verweigert.
Vielmehr enthält die Beschlussvorlage zur Stadtratssitzung am 25. Februar 2021 gar nicht mehr die Möglichkeit eines Verbleibs bei der Stadt. Diese Vorwegnahme eines Prüfungsergebnisses verärgert die GRÜNEN-Stadtratsfraktion, gibt es aus ihrer Sicht doch deutlich mehr Möglichkeiten: „Wir sehen auch die Option, das Städtische Altenheim in kommunaler Trägerschaft zu halten oder zumindest an das Klinikum abzugeben. Weiterhin wäre denkbar, nur die Leitung des Heims zeitweise einem Wohlfahrtsverband zu übertragen. Sollte eine Vergabe an Dritte nicht abwendbar sein, sollte man die Beschäftigten zumindest über einen Überleitungs(tarif)vertrag arbeitsrechtlich sichern. All das wären ebenfalls denkbare nächste Schritte, statt wie die Stadtspitze nur die Abgabe als einzige Option zur Abstimmung zu stellen. Eine gründliche Prüfung der Auswirkungen aller möglichen Entscheidungen scheint nicht gewünscht zu sein. Die Stadt hat offensichtlich jahrelang die Suche nach einer Lösung der bekannten Probleme des Altenheims vermieden und legt sich nun eilig darauf fest, die kommunale Trägerschaft für das Heim abzugeben. Die Zeche für das jahrelange Zögern zahlen jetzt die Steuerzahler*innen, die Bewohner*innen und vor allem das Personal!“
Der Stadtrat wurde bislang alles andere als ausreichend informiert, die Aufsichtsgremien der beteiligten Stiftungen wurden zuletzt nicht einberufen. Denn das Stiftungsaltenheim ist kein Eigentum der Stadt – ein Aspekt, dem bisher ebenfalls zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Zwar ist es zum Betrieb an die Stadt Fürth verpachtet, doch das Anwesen befindet sich im Eigentum der „1848er-Gedächtnisstiftung“, die es mit Beschluss aus dem Jahr 2018 per Erbbaurechtsvertrag an die „König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung“ („KLS“) übergab. Ziel dieser Entscheidung war es, dass die KLS das Alten- und Pflegeheim saniert.
Im Zuge der Übergabe von der 1848er-Gedächtnisstiftung an die KLS wurden die Satzungen der betroffenen Stiftungen überarbeitet und der Stiftungsrat der 1848er-Gedächtnisstiftung aufgelöst: An seiner Stelle sollte der Stadtrat die Zuständigkeit übernehmen. Ungeachtet dessen wurde nach der Konstituierung des amtierenden Stadtrats im Mai 2020 jedoch erneut ein Stiftungsrat teil-besetzt, den es nach der neuen Satzung gar nicht mehr gibt. Zugleich wurde jedoch auch die in der neuen Satzung vorgesehene Aufsicht und Beratung durch den Stadtrat nicht intensiviert – trotz der gravierenden Probleme der Einrichtung.
Diese unübersichtliche Gemengelage von Zuständigkeiten und Aufsichtspflichten beteiligter Institutionen erschwert die notwendige Transparenz und behindert die Problemlösung zusätzlich. Die verstärkte Einbeziehung des Stadtrats in die Analyse und Lösungsfindung ist deshalb dringend geboten und von der neuen Stiftungssatzung der „1848er Gedächtnisstiftung Fürth“ ausdrücklich vorgesehen. „Dass diese Aufsichtsstrukturen ausgerechnet jetzt – im Moment der größten Krise und folgenreicher Grundsatzentscheidungen – nicht ordentlich mit Leben ausgefüllt werden, ist absolut nicht hinnehmbar“, entrüsten sich die GRÜNEN-Stadträte.
Sie erläutern ihren erneuten Antrag zur Stadtratssitzung am 25. Februar 2021: „Bei der Lösungsfindung müssen das Wohl der Bewohner*innen und das der Beschäftigten die höchste Priorität haben. Wir wollen erreichen, dass dieser Entscheidungsfindungsprozess sauber abläuft, dass es seriöse Entscheidungsgrundlagen gibt und dass auch stiftungsrechtlich alle Vorgänge zulässig sind. Deshalb schlagen wir vor:
a) zeitnahe Einberufung des Stiftungsrats,
b) Vorlage aller Informationen, inklusive des aktuellen Gutachtens zur wirtschaftlichen Lage und
c) ergebnisoffene Diskussion über die Zukunft des Altenheims.
Denn nur bei einer Offenlegung der wirtschaftlichen und personellen Situation können Stadträt*innen ihrer Aufgabe nachkommen und Optionen für den Weiterbetrieb des Altenheims in kommunaler Hand abschließend beurteilen.“
Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es sinnvoll, dass die Stadt Fürth beim städtischen Altenpflegeheim einen Fuß in der Tür behält – vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau. Das wäre bei einer Abgabe allenfalls mit der Übernahme durch das Klinikum als städtisches Tochterunternehmen in vergleichbarem Maße gewährleistet.
– GRÜNEN-Stadtratsfraktion favorisiert den Verbleib des Städtischen Altenheims in kommunaler Hand.
– GRÜNEN-Stadträt*innen bemühten sich in mehreren Anträgen darum, ausführliche Informationen zu bekommen, um ALLE Optionen zu prüfen, auch die Betriebsweiterführung durch die Stadt Fürth.
– GRÜNEN-Stadtratsfraktion will weiterhin keine verfrühte Festlegung auf Abgabe des Städtischen Altenpflegeheims – falls es dennoch abgegeben wird, ist das städtische Klinikum als neuer Träger allen anderen vorzuziehen.
Diese Pressemitteilung als pdf-Datei:
Antrag 13. Januar 2021: Sachstand Städtisches Altenpflegeheim
Antrag 18. Februar 2021: Stiftungsrat Städtisches Altenheim





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