24. Februar 2016 – Der Straftatbestand der „ungerechtfertigten Vorteilsnahme“ gilt seit 1. September 2015 auch für Stadt- und Gemeinderäte. Im neu gefassten Paragraphen 108e Strafgesetzbuch heißt es:
„(1) Wer … einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisungvornehmeoderunterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafebestraft,“ zudem werden unter (3) „Volksvertretung einer kommunalen Gebietskörperschaft“ mit einbezogen.
Bei der kommunalpolitischen Vereinigung der Grünen und Alternativen in den Räten Bayerns (GRIBS) findet sich u.a. folgender aktueller Verfahrensstand:
„Ob und inwieweit eine praxisgerechte Orientierungshilfe für die bundesweit geltende Strafbestimmung gegeben werden kann, muss in Zusammenarbeit der betroffenen Ministerien mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausgelotet werden. Eine entsprechende Anfrage der Kommunalen Spitzenverbände in Bayern liegt dem Innenministerium vor.“
In der Bayerischen Staatszeitung vom 17.10.2014 finden sich folgende Informationen:
„…. wie eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums der Staatszeitung sagt: „Es liegt zuvorderst an den kommunalen Vertretungskörperschaften, die näheren Einzelheiten – im Rahmen der (kommunal-) verfassungsrechtlichen Grenzen – festzulegen.“ Michael Kubiciel, Korruptionsexperte und Professor für Strafrecht an der Universität zu Köln, bestätigt das: „Statt des für viele Mandatsträger gar nicht zuständigen Innenministeriums sollten die Vertretungskörperschaften selbst Verhaltensregeln beschließen.“ Diese schüfen auch für die Betroffenen Rechtssicherheit, auch wenn sie nicht jedes Detail regeln könnten. „Natürlich sind Einladungen zu Bier und Hendl kein Problem“, betont er. In Grenzfällen könne aber gesunder Menschenverstand weiterhelfen. Und Fingerspitzengefühl.“
http://www.bayerische-staatszeitung.de
Zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschuss am 16. März 2016 stellen wir folgenden
A n t r a g :
1. Eine Darstellung, welche Wirkung der geänderte § 108e Strafgesetzbuch auf die Arbeit und Entscheidungsfindung im Stadtrat hat. Würde z.B. die neue Gesetzeslage etwas an der bisherigen Praxis der Annahme von Spenden zugunsten der Stadt Fürth ändern?
2. Die Ausarbeitung von Verhaltensregeln für die Stadträt*innen der Stadt Fürth.
Antrag FVA – UN-Abkommen gegen Korruption – Auswirkungen auf kommunale MandatsträgerInnen





Neuste Artikel
Baden Bauen Freibad Freizeit Hallenbad Scherbsgraben Schule Schulen Sommerbad Sport Sportverein Vereine
Antrag: Vermeidung der Sommerbad-Schließung während der Bauzeit des neuen Hallenbads
22. April 2026 – In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 16.04.2026 wurde der Planungsstand für das neue Hallenbad am Scherbsgraben vorgestellt. Wie während der Sitzung deutlich wurde, sind „Einnahmenausfälle aus dem Sommerbad“ für mindestens 1-2 Jahre eingeplant. Das bedeutet, dass es nach den aktuellen Planungen während der Bauzeit des…
Einkaufen Fußgängerzone Innenstadt Kultur kulturelle Vielfalt Musik Soziales
Antrag: Mehr Qualität in der Fürther Straßenmusik
16. April 2026 – Gerade im Sommer halten sich auch in Fürth die Leute gerne draußen auf der Straße und in einer attraktiven Innenstadt auf. Gute Straßenmusik verstärkt dieses sommerlich-leichte Lebensgefühl und steigert die Aufenthaltsqualität der Fürther Fußgängerzone, hat also Vorteile für Passant*innen, Beschäftigte und Bewohner*innen sowie die Attraktivität der Einkaufsstadt für Besucher*innen und Händler*innen….
Bürgerbeteiligung Demokratie Digitalisierung Politik Transparenz Verwaltung
Antrag: Mehr Transparenz für Bearbeitung von Anträgen aus Bürgerversammlungen
ERGEBNIS: Leider wurde der Antrag von der Mehrheit des Ältestenrats abgelehnt. Die Verwaltung argumentierte damit, dass Personen, die in den Bürgerversammlungen einen Antrag stellten, im Nachgang eine Antwort mit dem Ergebnis bekämen. Das genüge. Mehr Transparenz ist wohl nicht erwünscht. 18. März 2026 – Bürgerversammlungen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung und eine Möglichkeit,für Interessierte,…
Ähnliche Artikel
Bürgerbeteiligung | Demokratie | Digitalisierung | Politik | Transparenz | Verwaltung
Antrag: Mehr Transparenz für Bearbeitung von Anträgen aus Bürgerversammlungen
ERGEBNIS: Leider wurde der Antrag von der Mehrheit des Ältestenrats abgelehnt. Die Verwaltung argumentierte damit, dass Personen, die in den Bürgerversammlungen einen Antrag stellten, im Nachgang eine Antwort mit dem Ergebnis bekämen. Das genüge. Mehr Transparenz ist wohl nicht erwünscht. 18. März 2026 – Bürgerversammlungen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung und eine Möglichkeit,für Interessierte,…
Finanzen | Klima | Klimaanpassung | Klimakrise | Klimaschutz | Klimawandel
Gelder bereitstellen hilft nicht – man muss sie auch nutzen!
„In den Medien dominieren zwar wirtschaftliche Krisen und Kriege, doch die Auswirkungen des immer wärmer werdenden Klimas sind inzwischen auch in Fürth ganz massiv zu spüren. Es nützt nichts, das Problem zu leugnen – uns läuft die Zeit davon!“ Davon ist Sabine Weber-Thumulla, GRÜNEN-Stadträtin in Fürth, überzeugt. Bislang gibt es im Haushalt (auch auf eine…
Bauen | Bauprojekte | Finanzen | Ganztagsbetreuung | Ganztagsschule | Hardhöhe | Schule | Schulen
Pionierprojekt Soldner-Grundschule : Gebäudetyp E für die Ganztagsbetreuung
In Bayern besteht ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, zunächst für die 1. Klasse, dann stufenweise bis zur 4. Klasse. Dafür müssen an den Schulen neue Räume geschaffen werden. Auch die Grundschule Soldnerstraße auf der Hardhöhe hat lange nach einer räumlichen Lösung für den offenen Ganztag gesucht. GRÜNEN-Stadtrat Philipp Steffen erzählt:…